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Regelung von Pfandsystemen
PFANDREGELN FÜR MEHRWEG:
Bei allen als Mehrweg bezeichneten Artikeln, handelt es sich um Mehrweg-Produkte in einem Mehrwegkasten. Für diese Produkte und für die Kästen, müssen Sie die jeweils angegebenen Pfandbeträge an uns bezahlen. Das entsprechende Leergut muß zwingend wieder bei uns zurück gegeben werden.
Leergut-Abholungen sind, soweit nicht anders Angegeben, bereits im Kaufpreis enthalten. Sie rufen uns einfach an, auch unabhängig von Vollgut-Lieferterminen und ein von uns beauftragtes Unternehmen holt Ihr Leergut kostenlos ab und wir schreiben Ihnen die Pfandbeträge gut. Allerdings müssen Sie uns dabei etwas helfen und eine wichtige Bedingung erfüllen:
Wir können nur komplette Leergut-Paletten abholen, d.h. Sie müssen das Leergut exakt so auf eine Palette stapeln, wie eine entsprechende Vollgut-Palette auch bestückt war. Zum Beispiel: VOSS Water (800ml Flaschen): 40 Kisten pro Palette, VOSS Water (375ml Flaschen): 48 Kasten pro Palette, Arizona Iced Tea: 40 Kisten pro Palette. Soweit nicht anders vereinbart, spielt dabei die ursprünglich angelieferte Menge keine Rolle. Eventuell müssen Sie einige Zeit das Leergut sammeln und aufbewahren.
Pfandgebühren: VOSS Water / Arizona: je Glasflasche 0,15 Euro je Kiste 1,50 Euro Bier / Hanftrunk je Glasflasche 0,08 Euro je Kiste 1,50 Euro
PFANDREGELN FÜR BEPFANDETES EINWEG:
Bei allen als DPG-Einweg markierten Produkten handelt es sich um bepfandete Einweg-Produkte im DPG-Pfandsystem (25 Cent pro Fl./Dose). Dabei handelt es sich um das zum 1. Mai 2006 eingeführte bundeseinheitliche Pfandsystem.
Dieses Pfandsystem sieht vor, dass Sie beim Lieferanten, also bei uns, das Einwegpfand bezahlen und Ihr Leergut gegen Auszahlung des Pfandbetrages in Ihrer Nähe wieder abgeben, z.B. beim Supermarkt/ Getränkemarkt/ Discounter vor Ort. Wir sind uns bewusst, dass diese Vorgehensweise bei einer großen Menge an Leergut nicht sehr praktikabel ist. Der Gesetzgeber hat hier leider nicht an Großabnehmer, wie die Gastronomen gedacht.
Aus diesem Grund bieten wir Ihnen an, das bepfandete DPG-Leergut gegen Rückholungs-Gebühr auch direkt zurück zu nehmen. Diese Gebühr wird wie folgt fällig:
- bei Bestellung mit vereinbarter Rückholung oder - bei nachträglich vereinbarter Rückholung und unserer Zusendung der erforderlichen Säcke / Kisten.
Dies geschieht mittels großen Kartons / Säcken, welche wir Ihnen auf Nachfrage gerne zusammen mit der Ware anliefern. Bitte beachten Sie die Mindestmengen für die Rückholung. Diese liegt derzeit bei 20 Säcken, je ca. 45 Glasflaschen oder ca. 70 PET Flaschen. Das Leergut wird dann durch ein von uns beauftragtes Unternehmen abgeholt und in ein Zählzentrum eingeliefert. Eine Rückholung von Einweg-Leergut erfolgt nur dann, wenn dies beim Kauf der Ware bereits berücksichtigt wurde, oder die entsprechenden Gebühren nachträglich per Vorkasse gezahlt wurden. Diese Rückhol-Gebühr beträgt derzeit:
- je Einweg-Glasflasche 60 Cent - je PET-Flasche / Dose 0,45 Cent.
Die Erstattung der Pfandgebühren erfolgt nach der Datenübermittlung durch das Zählzentrum, in der Regel ca. 8-12 Werktage. Eine Verrechnung mit neuen Lieferungen ist nicht Möglich. Wir verrechnen ausschliesslich Artikel aus unserem Sortiment.
Langerwehe, den 01.08.2007 Die Geschäftsleitung
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